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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4153828-6
Sachbegriff Fehderecht
Quelle HRG (unter Fehde)
Lex. MA
Erläuterungen Definition: Benutzt für Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten Instanz regelte; dieses Recht auf bewaffnete Selbsthilfe war ursprünglich auf waffenfähige Freie beschränkt.
Synonyme Fehde / Recht
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Selbstjustiz
DDC-Notation 345.00902
Systematik 7.2b Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte: Mittelalter
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Untergeordnet 1 Datensatz
  1. Urfehde
    Eid
Thema in 3 Publikationen
  1. Reineke Fuchs - Karriere eines Weltkindes
    Harrer, Friedrich. - Wien : MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, 2020
  2. Fehde und Blutrache als Beispiele nichtstaatlicher Konfliktlösung: rechtshistorisch und rechtsanthropologisch
    Karauschek, Erich-René. - Kiel : Solivagus-Verl., 2011, 1. Aufl.
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 1 Publikation
  1. Die mittelalterliche Institution der Fehde am Beispiel der Soester Fehde
    Wröbel, Taliah. - München : GRIN Verlag, 2018, 1. Auflage, digitale Originalausgabe





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