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Sachbegriff | Begrenzte Staatlichkeit |
Quelle | Sonderforschungsbereich 700 "Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit": http://www.sfb-governance.de |
Erläuterungen | Definition: Unter Begrenzter Staatlichkeit versteht man Einschränkungen der Funktionalität von Staatlichkeit, die sich durch Schwäche staatlicher Institutionen bei der polit. Entscheidungsfindung und deren Umsetzung zeigt bzw. die Defizite bei der effektiven Gebietsherrschaft hervorruft. Im Extremfall führt dies zum Staatszerfall oder Failed State, begrenzte Staatlichkeit ist aber auch nur in Teilen des Staatsterritoriums möglich. |
Synonyme |
Fragile Staatlichkeit Fragiler Staat Fragile state Limited statehood Schwacher Staat |
Oberbegriffe | Staat |
Thematischer Bezug | Verwandter Begriff: Failed State |
Systematik | 7.14 Internationales Recht (einschließlich Völkerrecht und Recht der Europäischen Gemeinschaften, Europäischen Union), Kollisionsrecht ; 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht ; 8.1 Politik (Allgemeines), Politische Theorie |
Typ | Allgemeinbegriff (saz) |
Andere Normdaten | RAMEAU: États défaillants |
Thema in |
34 Publikationen
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Maschinell verknüpft mit |
22 Publikationen
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