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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4169048-5
Sachbegriff Massenverfahren
Quelle Creifelds (14. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Massenverfahren sind verwaltungsbehördliche Verfahren, an denen eine Vielzahl von Personen mit gleicher Interessenrichtung beteiligt sind, z. B. Planfeststellungsverfahren.
Verwendungshinweis: Für Gerichtsverfahren mit einer großen Anzahl von Beteiligten verwende SW Großverfahren; für Zivilprozesse, bei denen mehrere gleichgelagerte Verfahren zusammengefasst und einheitlich entschieden werden, verwende SW Sammelklage.
Oberbegriffe Verwaltungsverfahren
DDC-Notation 342.066
347.053
Systematik 7.4 Allgemeines Verwaltungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 70 Publikationen
  1. [Repräsentative Kollektivklagen im Verbraucher- und Antidiskriminierungsvertragsrecht]
    Repräsentative Kollektivklagen im Antidiskriminierungsvertragsrecht
    Braunroth, Anna. - Baden-Baden : Nomos, 2021, 1. Auflage
  2. Repräsentative Kollektivklagen im Antidiskriminierungsvertragsrecht
    Braunroth, Anna. - Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2021, 1. Auflage
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 16 Publikationen
  1. Missbrauchsgefahren durch Vergleiche in Kollektivverfahren.
    Quack, David. - Berlin : Duncker & Humblot, 2024, 1. Auflage
  2. Missbrauchsgefahren durch Vergleiche in Kollektivverfahren
    Quack, David. - Berlin : Duncker & Humblot, [2024]
  3. ...





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