Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
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Sachbegriff | Handschuhehe |
Quelle | Creifelds (unter Eheschließung) |
Erläuterungen | Definition: Als Handschuhehe bezeichnet man eine Eheschließung, bei der mindestens einer der beiden Verlobten nicht persönlich anwesend ist. Die Abgabe des Ehegelöbnisses erfolgt durch einen Boten oder Stellvertreter des Abwesenden. Der Begriff „Handschuhehe” geht zurück auf die schon im ausgehenden Mittelalter benutzte Überreichung eines Handschuhs des Abwesenden als Ausdruck des Botenauftrags. |
Oberbegriffe | Eheschließung |
DDC-Notation | 346.016 |
Systematik | 7.12d Familienrecht |
Typ | Allgemeinbegriff (saz) |