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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4159057-0
Sachbegriff Handschuhehe
Quelle Creifelds (unter Eheschließung)
Erläuterungen Definition: Als Handschuhehe bezeichnet man eine Eheschließung, bei der mindestens einer der beiden Verlobten nicht persönlich anwesend ist. Die Abgabe des Ehegelöbnisses erfolgt durch einen Boten oder Stellvertreter des Abwesenden. Der Begriff „Handschuhehe” geht zurück auf die schon im ausgehenden Mittelalter benutzte Überreichung eines Handschuhs des Abwesenden als Ausdruck des Botenauftrags.
Oberbegriffe Eheschließung
DDC-Notation 346.016
Systematik 7.12d Familienrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)





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