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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/1097231054
Sachbegriff Kriminelle Organisation
Quelle B Wissen (unter Kriminelle Vereinigung)
Öst. StGB § 278a (Stand 26.03.2018): https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/278a
Erläuterungen Definition: Benutzt für eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen, die auf wiederkehrende Begehung schwerwiegender Straftaten zur Bereicherung in großem Umfang oder zur Erreichung eines erheblichen Einflusses auf Politik oder Wirtschaft ausgerichtet ist.
Oberbegriffe Organisiertes Verbrechen
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Kriminelle Vereinigung
Verwandter Begriff: Terroristische Vereinigung
Systematik 7.7a Strafrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 2 Publikationen
  1. Criminality and Business Strategy
    Zinkin, John. - Berlin/Boston : De Gruyter, 2022, 1. Auflage
  2. Criminality and business strategy
    Zinkin, John. - Berlin : De Gruyter, [2022]





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